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ÜBERSETZUNGSBÜRO CHINA PRO
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Übersetzungsbüros CHINAPRO

  1. Zustandekommen des Auftrags
  2. Ein Auftrag des Übersetzungsdienstes von China Pro kommt nur zustande, indem

    1.1 der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von China Pro akzeptiert, und

    1.2 der Auftraggber uns eine schriftliche, verbindliche Bestätigung des Übersetzungsvertrags per Fax oder E-Mail erteilt.

  3. Lieferfrist
  4. 2.1 Die übersetzten Texte gelten als geliefert, indem sie durch Post oder elektrischen Datenträger an den Auftraggebern gesendet werden. Nach dem Erhalten der Übersetzungen erteilt der Auftraggeber eine schriftliche Abgabebestätigung.

    2.2 Die Vereinbarung der Lieferfrist unterliegt der schriftlichen Form. China Pro erledigt den Übersetzungsauftrag mit bestem Wissen und Gewissen innerhalb der Lieferfrist. Eine mögliche Lieferverzörgerung wird dem Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigt. Wird die Benachrichtigung vom Auftraggeber nicht beachtet, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    2.3 Für den Fall des Verzugs duch China Pro wird eine Nachfrist von den Auftraggebern und Auftragnehmern gesetzt. Sollte die Nachfrist nicht gehalten werden, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder nur für die bereits gefertigten Teilüberseztungen zu bezahlen.

    2.4 Für Verzug und Verlust der übersetzten Texte durch die Post oder Kurierdienst haftet China Pro nicht.

    2.5 Für Verzug durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen übernimmt China Pro keine Haftung.

  5. Haftung
  6. 3.1 Für den Inhalt und das Urheberrecht des zu übersetzenden Textes ist der Auftraggeber allein und einzig verantwortlich, China Pro übernimmt keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungen von bestimmten Dokumenten zu verweigern.

    3.2 China Pro haftet nicht für Übersetzungsfehler, die durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserlich Quelltexte seitens Auftraggeber verursacht werden.

    3.3 China Pro haftet ebenfalls nicht für Schädigung auf dem elektrischen Datenübertragungsweg durch Viren. Wir überprüfen regelmäßig unsere EDV auf Viren. Beim Versand von Dateien per e-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für die entgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte verantwortlich.

    3.4 China Pro haftet ausschließlich für Schäden, die eine direkte und nachweisbare Folge einer an Schnelluebersetzer zuzurechnenden Unzulänglichkeit sind. China Pro haftet nie für irgendwelche anderen Schäden, wie z. B. Betriebsschäden und Gewinnausfall. Die Haftbarkeit ist auf jeden Fall auf einen Betrag gleich dem Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer des einschlägigen Auftrages begrenzt.

  7. Preise
  8. 4.1 Alle von uns angegebenen Preise für Übersetzung verstehen sich in Euro. Alle genannten Preise sind Endpreise

    4.2 Die Preise sind - wenn nicht anders vereinbart - auf Zeile- oder Wortbasis.

    4.3 Für die Abrechnung ist abgesehen vom Kostenvoranschlag die tatsächliche Länge des vom Auftraggeber gelieferten Textes maßgebend, es sei denn, dass ein Pauschalpreis vereinbarb wurde.

    4.4 Für Eilaufträge werden nach Vereinbarung ein angemessener Aufschlag berechnet.

  9. Zahlungsweise
  10. 5.1 Alle gelieferten Übersetzungen werden vom Auftraggeber nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen - wenn nicht anders vereinbart - per Überweisung zu bezahlen.

  11. Geheimhaltung
  12. China Pro ist verpflichtet, alle zu übersetzenden Texte streng vertraulich zu behandeln. Bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten könnte jedoch von unbefugten Dritten auf Betriebsinformationen zugegriffen werden. Der Auftraggeber sorgt für entsprechende Schutzmaßnahmen.

  13. Mängelrügen
  14. 7.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln in der Übersetzung. Dies muss schriftlich unter genauer Angabe des Mangels in der Originalübersetzung von China Pro innerhalb von 1 Woche ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei.

    7.2 Der Anspruch auf eine Nachbesserung entbindet nicht von der Zahlungspflicht des Auftraggebers.

  15. Lösung des Vertrags
  16. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und China Pro darf nicht ohne wichtigen Grund gelöst werden, es sei denn, es gibt Verhindernisse durch unbeeinflussbare Faktoren. In solchen Fällen ist einerseits der Auftraggeber verpflichtet – wenn die aufgetragene Übersetzung schon angefangen wurde, die fertige Teilübersetzung zu bezahlen. Andererseits hat China Pro bei Konkurs des Auftragsgebers ohne Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen.

  17. Wirksamkeit
  18. 9.1 Sollten einzelne der oben genannten Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

    9.2 China Pro hat das Recht, die oben genannten AGB zu aktualisieren. Auf die Änderungen werden dem Auftraggeber aufmerksam gemacht.

 
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